Wichtige Änderungen im Sozial- und Rentenrecht 2021

Elektronische Patientenakte (ePa):

Start als Testphase seit 01.01.2021. Alle gesetzlich Versicherten haben bei ihrer Krankenkasse Zugang zu einer ePa. Für Privatversicherte ist der Zugang dann ab dem 01.01.2022 geplant

Anhebung des Renteneintrittsalters:

Versichert, die 1955 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze nun mit 65 Jahren und 10 Monaten.

Grundrente:

Die Grundrente tritt ab 01.01.2021 in Kraft. Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet hat oder andere anrechenbare Grundrentenzeiten vorweisen kann und dabei wenig verdient hat, soll künftig eine Grundrente enthalten. Es erfolgt eine automatische Prüfung der Rentenversicherung.

Solidaritätszuschlag:

Der Soli entfällt für rund 90% der Steuerzahler. Die Freigrenze wurde deutlich angehoben.

Alterseinkünftegesetz – Das neue 3-Schichten-Modell des AltEinkG

Die zentralen Punkte: Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte und der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Basisversorgung als Sonderausgaben.

1. Schicht:  Basisversorgung

Gesetzliche Rentenversicherung – Beamtenpensionen – Versorgungswerke – Private Rentenversicherung Typ Basisversorgung

2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

Riester-Rente – Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – Betriebliche Altersversorgung

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte

Private Lebens-/Rentenversicherungen, Fondspolicen, Investmentfonds

Besteuerung der Alterseinkünfte  / Steuerliche Förderung der Beiträge   

Bis 2040 gelten Übergangsregelungen, d.h. ein schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung: Bis zum Jahr 2040 sollen alle Versorgungsleistungen gleich behandelt werden. Nach der Neuregelung unterliegen die gesetzlichen Renten und vergleichbare Renten ab 2005 zu 50 % der Besteuerung. Bis 2020 soll der Besteuerungsanteil bei 80 % liegen, bis 2040 dann auf 100 % ansteigen.

Im Gegenzug werden sog. Rentenfreibeträge eingeführt. Ab 2005 ist eine Rente von 18.900 EUR / 37.800 EUR für Alleinstehende / Verheiratete steuerfrei.

Steuerfreie Aufwendungen zu privaten Altersvorsorge: Ab 2005 werden 60 % der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (AG+AN-Anteil), max. 12.000 EUR pro Jahr von der Einkommensteuer befreit. Hiervon ist dann der AG-Anteil abzuziehen. Bis 2025 soll der steuerfreie Anteil auf 100 % , max. 20.000 EUR pro Jahr ansteigen.

Kapitallebensversicherungen: Ab 2005 werden neu abgeschlossene Verträge zur Hälfte besteuert. Als steuerpflichtiger Ertrag gilt die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlter Beiträge. Voraussetzung ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und die Vollendung des 60. Lebensjahres.

Betriebsrenten: Halbierung des Beitragssatzes zur GKV geplant

Die Bundesregierung scheint gewillt zu sein, den Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrentenbezieher moderater zu gestalten. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll nach Aussage regierungsnaher Kreise auch bereits im laufenden Kalenderjahr erfolgen. Allein die Höhe der Entlastung ist bislang noch nicht vollends geklärt. Es wird jedoch allenthalben mit einer Halbierung des Beitragssatzes gerechnet

Bundesregierung plant ab 2017 Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich im Grundsatz auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge verständigt. Ein neuer Zuschuss für Niedrigverdiener und eine Ausweitung der Steuervorteile sollen die Betriebsrenten wieder attraktiver machen. Vorgesehen ist nach Angaben von Teilnehmern eines Spitzentreffens der Minister, dass Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Zudem habe Schäuble angeboten, dass Arbeitnehmer bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln könnten. Bisher liegt dieser Rahmen bei etwa 6,4 Prozent.

Unternehmen sollen Betriebsrenten demnach künftig nicht mehr in einer bestimmten Höhe garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, sofern sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge einigen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen scheuen oft vor solchen Modellen zurück, weil Unternehmen noch viele Jahre dafür haften, dass die Renten auch ausgezahlt werden. 60 Prozent der Arbeitnehmer praktizieren betrieblichen Altersvorsorge teil. Die Quote stagniert seit Jahren.

Zudem solle ein Teil der Betriebsrente nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, hieß es bei Teilnehmern des Treffens weiter. Die Grundzüge der Reform würden von den Sozialpartnern mitgetragen. Dass die Firmen nicht mehr unbedingt für die Rentenzahlung haften müssen, war eine Forderung der Wirtschaft – die Verankerung von Betriebsrenten in Tarifverträgen ein Gewerkschaftsanliegen.

Höhere Lasten: Versicherer müssen Zinszusatzreserve aufstocken

Auf Versicherungsgesellschaften und Kunden kommen 2017 harte Zeiten zu. Schuld daran haben die Minzinsen, die die Renditen der Versicherten weiter drücken. Verstärkt wird der Effekt durch erhöhte Zuführungen zu der seit 2011 gesetzlich vorgeschriebenen Zinszusatzreserve (ZZR). Das geht aus einem Bericht des Branchendienstes „Versicherungswirtschaft heute“ hervor.

Die Finanzaufsicht Bafin habe errechnet, dass der Referenzzinsatz für die ZZR, die zur Erfüllung älterer und hochverzinster Policen dient, innerhalb eines Jahres von 2,88 Prozent auf 2,54 Prozent gesunken ist. Daher müssten die Versicherer erstmals eine Zinszusatzreserve für die Tarife von 2,75 Prozent bilden, wie der Branchendienst unter Berufung auf einen Bafin-Sprecher weiter meldet.

Das wiederum wirkt sich auch auf die Renditen der anderen, neueren Verträge aus. Hierzu muss man wissen, dass die ZZR nicht auf den bei Altverträgen hohen Garantiezins basieren, sondern auf einem geringeren Referenzzinssatz. Der Unterschiedsbetrag zwischen Referenz- und Garantiezins einer Police ist dann als Zinszusatzreserve zu bilanzieren.

Das heißt, die Versicherer müssen diesen Betrag zurücklegen. Zugleich engt das aber den Spielraum für die Erwirtschaftung von Renditen für Kunden noch weiter ein. Die ZZR wird aus den Rohüberschüssen eines Versicherers gebildet, sodass durch die erhöhten Aufwendungen für die ZZR weniger für die Neuverträge und deren Renditen übrig bleibt

Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung

GKV BEITRÄGE STEIGEN STETIG

2017 liegt der Höchstbeitrag unter Berücksichtigung eines Zusatzbeitrags von 1,1 Prozent für die Krankenkassen bei 682,95 EUR. Inklusive Pflegepflichtversicherung (neuer Beitragssatz 2,55) liegt der Höchstbeitrag ab 2017 bei 793,87 EUR. Alleine in den letzten 15 Jahren stieg der Höchstbeitrag (siehe Graphik) in der GKV um insgesamt 50 Prozent, das sind 3,33 Prozent pro Jahr. In der PKV stiegen die Beiträge in den letzten 15 Jahren zwischen 0,5 und 5 Prozent je nach Gesellschaft und Tarif. Leistungsmäßig hat sich die PKV im gleichen Zeitraum aber regelmäßig verbessert, bei der GKV wurden hingegeben zahlreiche Reformen genutzt, um die Leistung einzuschränken

Private Krankenversicherung: Beiträge im Alter bezahlbar

Die Assekurata Assekuranz Rating Agentur GmbH kommt in ihrem Marktausblick 2016 zu diesem Ergebnis.

„Unsere Analysen zeigen, dass es der PKV gelingt, das Prämienniveau im Alter bezahlbar zu halten“, stellt Gerhard Reichl fest. „Beispielsweise liegen bei den von Assekurata gerateten Krankenversicherern die Durchschnittsbeiträge der über 70-jährigen PKV-Versicherten in den Nicht-Beihilfetarifen mit rund 420 Euro bei den Männern und 460 Euro bei den Frauen auf einem angemessenen Niveau.“ Für ältere Versicherte, die ihre Verträge vor 2009 abgeschlossen haben und ihre Beiträge nicht bezahlen können, existiere darüber hinaus mit dem Standardtarif eine wirksame Alternative. Hier liege der Beitrag nach Angaben des PKV-Verbandes für Nicht-Beihilfeberechtigte im Durchschnitt bei lediglich 280 Euro.

Im Durchschnitt der vergangenen 14 Jahre liegen die Anpassungssätze laut Assekurata bei den gerateten Unternehmen im Normalgeschäft bei 4,7 Prozent und im Bereich der Beihilfe bei 2,7 Prozent jährlich. 2016 erhöhten sich die Tarife der Beihilfeversicherten lediglich um 0,5 Prozent und für Normalversicherte um 3,1 Prozent.

Gründe für Beitragserhöhungen nennt Assekurata:

Das anhaltende Niedrigzinsniveau und die damit verbundene Absenkung der Rechnungszinsen sowie die Anhebung der Beiträge als Folge der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die zu höheren Arzthonoraren

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Dieser Schritt gilt oft als unmöglich – er ist aber machbar. Die Voraussetzung: Der Versicherte ist nicht älter als 55 Jahre und verdient ein Jahr lang weniger als die Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt im Jahr 2015 bei 54.900 Euro, also 4575 Euro im Monat. Auch Selbstständige, die wieder eine Festanstellung zu diesen Konditionen annehmen, dürfen dann zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Eine weitere Möglichkeit wäre, sich arbeitslos zu melden um Arbeitslosengeld zu beziehen. Auch dann rutscht man zurück in die Krankenkasse.

Achtung: Ist der Arbeitslose bereits älter als 55 Jahre, bleibt ihm diese Möglichkeit verwehrt. Dann gibt es noch einen letzten Ausweg: Wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert gewesen sind, dürfen auch diese Versicherten zurück in eine gesetzliche Kasse.

Wechsel in den Standardtarif

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die schon vor 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben und älter sind als 65 Jahre. Wer über 55 Jahre alt ist und nicht mehr in die GKV wechseln darf, kann den Standardtarif wählen, wenn er unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Standardtarif bietet die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Er ist in der Regel günstiger, als der Basistarif (siehe nächster Punkt).

Wechsel in den Basistarif

Der Basistarif orientiert sich ebenfalls an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Er darf nicht teurer sein, als der höchste Beitrag zur GKV. Da aber dieser ebenfalls kontinuierlich steigt, rechnet die Stiftung Warentest damit, dass auch der Basistarif in den nächsten 30 Jahren auf 1800 Euro steigen könnte. Dafür bietet er etwas mehr Leistungen als der oben genannte Standardtarif; etwa bei Psychotherapie und Reha-Leistungen. Können Kunden nachweisen, dass sie nach §9 des Sozialgesetzbuchs II hilfsbedürftig sind, wird ihnen zudem die Hälfte des Beitrags erlassen.

Wechsel in den Notlagentarif

Wer seine Beiträge tatsächlich nicht mehr zahlen kann, landet nach dem Mahnverfahren im Notlagentarif. Dieser kostet zwischen 100 und 130 Euro. „Der Notlagentarif führt nicht umsonst diesen Namen“, warnt Verbraucherschützer Grieble, „Er greift dann, wenn mein Versicherer mich eigentlich rauswerfen würde.“ Das geht aber nicht, weil in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht. Der Notlagentarif deckt nur noch die aller nötigsten akuten Behandlungen ab, schon die Prophylaxe beim Zahnarzt ist nicht mehr inbegriffen.

Basisrente: Steuerlicher Förderrahmen endlich erhöht

Ab 2015 wird die starre Beitrags-Höchstgrenze von 20.000 / 40.000 EUR für Ledige / Verheiratete an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.

In Zukunft ist der Höchstbeitrag somit dynamisch. Für 2015 gilt daher ein Höchstbeitrag von 22.172 / 44.344 EUR für Ledige / Verheiratete.

Für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten ab 2015 folgende Höchstbeiträge für die Basis-Rente:

Versicherte der GRV West: 8.595,80 EUR, Versicherte der GRV Ost: 10.503,20 EUR

Für Beamte, GGF / Vorstände wird fiktiv ein Beitrag zur GRV angenommen, sofern für diese Personen gleichzeitig eine betriebliche Altersversorgung als Zusage besteht, berechnet nach den aktuellen Bezügen, max. Höchstbeitrag Ost.

Neuer Grundfreibetrag

Auswirkungen des neuen Grundfreibetrages

Am 22. Juli 2015 wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Die Neuregelungen bewirken bei vielen Arbeitnehmern eine Art „Weihnachtsgeschenk“ in der Abrechnung des Monats Dezember. Das Gesetz sieht konkret Folgendes vor:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden rückwirkend ab Januar 2015 angehoben (Neuer Wert für Alleinstehende 8.472 Euro).
  • Damit die Gehaltsabrechnungen nicht rückwirkend korrigiert werden mussten, kommt die Steuerentlastung für das gesamte Jahr 2015 einmalig in der Dezember-Gehaltsabrechnung zum tragen.
  • In der Dezember-Gehaltsabrechnung wird die Lohnsteuer, der Soli und ggf. die Kirchensteuer gegenüber den Vormonaten geringer ausfallen.
  • Im Jahr 2016 wird der Grundfreibetrag nochmals angehoben, so dass 2016 eine weitere monatliche Lohnsteuerentlastung entsteht (Neuer Wert für Alleinstehende 8.652 Euro).
  • Erhöhung des Kindergeldes / Kinderfreibetrags / Kinderzuschlags

Wachsende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wachsende Rentenlücke erhöht Druck zur privaten Altersvorsorge – Verbraucherschutz empfiehlt weiterhin die staatlich geförderten Rentenversicherungen.

Auch nachdem das Rentenpaket der großen Koalition nun wie geplant zum 1. Juli in Kraft getreten ist, sollte die private Altersvorsorge für jeden Bürger weiterhin von zentraler Bedeutung sein. Schließlich lässt die zunehmende Überalterung der Gesellschaft die Rentenlücke weiter wachsen. Jeder muss sich also künftig stärker eigenverantwortlich entscheiden, mit welchem Chance-Risikoprofil er für das Alter vorsorgt und inwieweit die finanzielle Absicherung eines langen Lebens dabei eine Rolle spielen soll. Lebensversicherer können als Anbieter privater Vorsorgeprodukte, die lebenslange Renten auszahlen, einen wesentlichen Beitrag zur Altersvorsorge der Gesellschaft leisten. Allerdings sind sie trotz anhaltend niedriger Zinsen gefordert, ihre Produkte attraktiver, kostengünstiger und transparenter machen.

Viel Kritik haben die staatlich geförderten Rentenversicherungen (Rürup, Riester, Betriebsrente) hinnehmen müssen. Und doch ist sie nicht nur laut Stiftung Warentest auch 2014 noch immer die erste Wahl als private Altersvorsorge. Denn im Gegensatz zu anderen Vorsorge-Produkten zieht sie ihren klaren Vorteil durch die staatliche Förderung.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Renditechance oder Kostenfalle?

Fondsgebundene Lebensversicherung: Renditechance oder Kostenfalle!

Während bei klassischen Lebensversicherungen mit immer geringerer Verzinsung zu rechnen ist, können Fondspolicen mit Aktien auf gute Wertzuwächse verweisen. Kritisiert werden dabei allerdings hohe Kosten. Tatsächlich herrscht überwiegend mangelnde Transparenz.

Verbraucherschützer kritisieren an Fondspolicen die oft hohen und undurchschaubaren Kosten, die nicht nur für die Vermittlung und Verwaltung der Versicherungen, sondern zudem für die Fonds anfallen. Zwar müssen die Versicherer seit 2008 Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Kosten jeder Police in Euro und Cent ausweisen. Doch dieser gesetzliche Ausweis schafft Anlegern keine Transparenz, da nicht die Auswirkung auf die Wertentwicklung aufgezeigt wird.

Angaben zu Effektivkosten sind überfällig. Experten fordern deshalb aussagefähigere Angaben. Der GDV verlangt den Ausweis einer sogenannten Gesamtkostenquote, die aber nur wenige Versicherer ausweisen. Sowohl „Reduction in Yield“ wie auch die Gesamtkostenquote berücksichtigen nur die Kosten während der Ansparphase, nicht jedoch in der Rentenphase die Risikokosten der Police. Je nachdem, welche Sterbetafel verwendet oder Rentengarantiezeiten gewählt werden, kann die Leistung unterschiedlich sein.

Kritisiert wird an den Fondspolicen auch, dass viele Versicherte mit der Wahl der Fonds überfordert seien und einmal ausgewählte Fonds kaum mehr wechseln würden. Dagegen spricht allerdings, dass Anleger sich auch für einen breit gestreuten Indexfonds entscheiden können. Damit können sie im Vergleich zu einem aktiv gemanagten Fonds deutlich Kosten sparen.

Aufgrund unserer Erfahrungen und Produktwissen erhalten Sie von uns ausschließlich Empfehlungen zu Fondspolicen, die die Vorgaben des GDV umsetzen.

Sicherheit auch während der Finanzmarktkrise

Die klassische Lebensversicherung bietet Sicherheit beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge

  • Garantieverzinsung
  • Strenge Anlagegrundsätze nach dem VAG
  • Sicherungsvermögen durch BaFin überwacht
  • Protektor AG als stattliche Sicherungseinrichtung

Durch die enormen Sicherungsmechanismen bei der klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherung  gibt es derzeit keine geeignetere Anlageform zu Ihrer Altersvorsorge.

Krankenversicherung – Gesundheitsfonds

Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Für Mitglieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bedeutete dies die höchste Beitragsanpassung in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) verbessert daher nicht nur ihren Versicherungsschutz.

  • Beitrag GKV monatlich: 632 Euro
  • Beiträge PKV monatlich: 450 Euro Top-Schutz / 360 Euro Komfort-Schutz / 250 Euro Einsteiger-Schutz *

* Eintrittsalter 35 Jahre, männlich, Beiträge sind Durchschnittswerte bei normalen Gesundheitsverhältnissen, Werte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir übernehmen für Sie die mühsame Suche im Versicherungs-Dschungel nach dem richtigen Angebot.

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