Coronavirus : Welche Versicherung leistet überhaupt und für was ?

Reiserücktrittsversicherung:

Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus über die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung nicht versichert.  Sollte man im Vorfeld der Reise jedoch tatsächlich an dem Virus erkranken, greift die Reiserücktrittversicherung.  Das gilt jedoch nicht mehr, wenn das Virus als Pandemie eingestuft werden sollte; das ist ein Ausschlusskriterium und die Versicherungen bieten keinen Schutz mehr.

Krankenversicherung – Krankentagegeld:

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und wird krankgeschrieben, hat er wie gewohnt Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach erhält er Krankengeld und die Krankentagegeldversicherung greift, falls eine abgeschlossen wurde. Erkrankt ein Selbstständiger oder Freiberufler und wird krankgeschrieben, erhält er – sofern er den allgemeinen Beitragssatz gewählt hat – direkt Krankengeld bzw. nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung.

Betriebliche Versicherungen:

Als Versicherungsfall gelten behördliche Quarantänemaßnahmen oder -verfügungen, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie explizit gegen die versicherten Personen oder gegen den Betrieb selbst ergehen. Wenn die Regierung hingegen eine bestimmte Region unter Quarantäne stellt, wie es beispielsweise in Italien der Fall ist, und der Betrieb sich in dieser Region befindet, liegt kein Versicherungsfall vor.

Praxisausfallversicherung:

Die Praxisausfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Ärzte und bestimmte Freiberufler wie Anwälte oder Physiotherapeuten, sofern diese ihre Betriebstätigkeit wegen Quarantäne unterbrechen müssen. Die Versicherung deckt die fixen Betriebskosten für die Dauer von in der Regel einem Jahr ab.

Betriebsschließungsversicherung:

Diese Versicherung leistet bei Unterbrechungsschäden, wenn der Betrieb infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz geschlossen wird. Diese Spezialabsicherung wird allerdings nur für Betriebe angeboten, die Lebensmittel verarbeiten, und für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes

Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung:

Über diese Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, da das Virus eine Seuche ist und keine Sachgefahr wie Feuer oder Leitungswasser darstellt.

Quelle: MLP

Grundrente kommt – Was wir dazu wissen müssen !

Den vollen Aufschlag soll es nur für Rentner mit einem Monatseinkommen von maximal 1.250 Euro geben. Für Ehepaare bzw. Lebenspartnern liegt diese Grenze bei 1.950 Euro. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Einkommen über 1.600 Euro im Monat (bei Ehepaaren 2.300 Euro) wird zu 100 Prozent auf die Grundrenten angerechnet. Zu den Einkünften zählen unter anderem Mieteinkünfte, Pensionen sowie Zahlungen aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Nicht berücksichtigt wird hingegen das Vermögen der Leistungsbezieher. Ob dieser über ein ansehnliches Sparguthaben oder selbst genutztes Wohneigentum verfügt, ist für die Gewährung der Grundrente unerheblich.

Wie werden die Beiträge berechnet?

Hier wird es kompliziert: Berücksichtigt werden nur Zeiten mit Beiträgen, die zwischen 30 bis 80 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens liegen. Das waren 2019 Beiträge zwischen 972 und 2.593 Euro. Nun werden für die Jahre mit den geringen Rentenanwartschaften die Entgeltpunkte erhöht: Für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte – bei 0,8 Punkte ist jedoch das Maximum erreicht. Von diesem erzielten Wert werden nun noch einmal 12,5 Prozent abgezogen.

Wer bekommt sie?

Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag soll es ab 33 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Der volle Zuschlag wird ab 35 Beitragsjahren gewährt.

Wer weniger als die 33 Beitragsjahre erreicht hat, wird also gar keine Grundrenten-Zuschläge erhalten.

Krankentagegeld – Die Lücke im Krankheitsfall

Bei kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und übernimmt dann für gesetzlich Versicherte die Zahlung eines Krankengeldes, das allerdings maximal siebzig Prozent des Bruttogehaltes und nicht mehr als neunzig Prozent des Nettolohnes beträgt. Ohne eine private Krankentagegeldversicherung (KTGV) drohen nun Gehaltseinbußen, die sich gerade bei längeren Krankheitsfällen zu hohen Beträgen summieren können.

Das gilt insbesondere für privat versicherte Arbeitnehmer, da hier kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Umso wichtiger ist es gerade für diese Gruppe, eine passende Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Freiberufler und Selbständige haben keinen festen Arbeitgeber, weshalb im Krankheitsfall die sechswöchige Lohnfortzahlung entfällt. Zusätzlich besteht auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht immer Anspruch auf Krankengeld und nicht bei jeder privaten Versicherung ist der Baustein Krankentagegeld bereits in den Versicherungsschutz integriert. Sind Selbständige und Freiberufler im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht zusätzlich privat abgesichert, drohen schnell existenzbedrohende Gehaltseinbußen.

Gesetzlich Versicherte stärker belastet als Privatversicherte

Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Kopf in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in der auch die bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 bereits einbezogen sind.

Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent und in der PKV um 25,3 Prozent. Das entspricht im Schnitt einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV.

Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträge in der GKV konnte zwar aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden. Die absolute Belastung der Versicherten ist gleichzeitig jedoch gestiegen, weil sich der Beitragssatz auf ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen bezieht. Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung.

Erschwerend kommt für die GKV dazu, dass ihre Beiträge nach dem Umlageverfahren kalkuliert werden. Das heißt: Die laufenden Einnahmen werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsausgaben verwendet. Der Aufbau von Deckungskapital ist – bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Liquiditätsreserven zum Ausgleich von kurzfristigen Beitragssatzschwankungen – nicht vorgesehen. Die anstehenden Demografie bedingten Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur haben daher unmittelbare Auswirkungen auf die GKV: Die Zahl der potenziellen Nettobeitragszahler, die mehr in das System einzahlen als sie an Leistungen erhalten, sinkt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Nettoempfänger des GKV-Systems mit dem Eintritt der Babyboomer in die Rentenphase deutlich. In der Folge muss entweder der Beitragssatz steigen und/oder Leistungen gekürzt werden.

PKV ist weitgehend Demografie resistent. Die PKV kalkuliert im Anwartschaftsdeckungsverfahren und bildet damit Alterungsrückstellungen, die zur Vorsorge für die im Alter steigenden Ausgaben dienen. Im Gegensatz zur GKV resultiert daher allein aus der demografischen Veränderung in der PKV kein Anstieg der Beiträge. Kostensteigerungen infolge des medizinisch-technischen Fortschritts führen allerdings auch in der PKV zu Prämiensteigerungen.

Grundlage der Berechnungen bilden Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Extrapolation für die GKV für die Jahre 2019 und 2020 beruhen auf Angaben des Schätzer Kreises des BVA für die Jahre 2019 und 2020. Die WIP-Kurzanalyse „Entwicklung der Beitragseinnahmen in PKV und GKV 2010-2020“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.

Freibetrag zur Krankenversicherung für Betriebsrenten

Ab 2020 werden Betriebsrenten bei der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlastet. Die bisherige Freigrenze lag bei 155,75 € monatlich. Höhere Renten mussten voll versteuert werden. Die bisherige Freigrenze wird ersetzt durch einen grundsätzlichen Freibetrag von 159,25 € monatlich. Dieser Freibetrag soll jährlich steigen.

Bsp: 200 € montaliche Betriebsrente, abzüglich Freibetrag von 159,25 € monatlich, Beitrag GKV wird nur auf 40,75 € erhoben. Beitrag GKV auf Betriebsrente: 6,32 € monatlich (bisher 31,00 € monatlich).

NEU in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Soforthilfe bei Krebs

NEU: Krebserkrankungen werden im Allgemeinen als akut lebensbedrohlich wahrgenommen und stellen somit eine hohe Belastung dar. Mit Sicherheit ist es für die Betroffenen hilfreich und entlastend, wenn in dieser Phase kein BU-Antrag gestellt werden muss. Erste BU-Versicherer bieten dies ab sofort! Bei Krebs genügt künftig ein vereinfachter Nachweis.

Als unabhängiger Versicherungsmakler beobachten wir ständig den Versicherungsmarkt nach neuen und innovativen Produktlösungen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie auf der Suche nach einer für Sie bestmöglichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit sind.

Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Paritätische Finanzierung

Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise Rentnern und der Rentenversicherung gezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert.

Mindestbeitrag für Kleinselbstständige mehr als halbiert

Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige und Existenzgründer, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb werden freiwillig Versicherte Selbstständige ab 2019 bei den Min-destbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Min-destbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige: 1.038,33 Euro). Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige erheblich.

Entlastung bei Krankengeld oder Mutterschaftsgeld

Freiwillig Versicherte sind während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Beiträge werden während dieser Zeit nur auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen erhoben.

Höhere Beiträge in der Pflegeversicherung

Parallel zur Beitragsentlastung in der Krankenversicherung steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die Erhöhung des PV-Beitragssatzes um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent beschlossen. Beitragszahler ohne Kinder zahlen künftig 3,3 Prozent. Der Pflegebeitrag für Arbeitnehmer mit Kindern erhöht sich somit bei einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 Euro um 7,50 Euro pro Monat.

Dread-Disease-Versicherungen

Millionen Menschen in Deutschland erkranken jedes Jahr an einer schweren Krankheit wie Krebs oder multipler Sklerose oder werden Opfer von Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Dread-Disease-Versicherungen können in einer solchen Situation zumindest teilweise helfen. Bei diesen Policen gibt es eine Einmalzahlung, wenn der Versicherte schwer erkrankt. Wofür das Geld verwendet wird, entscheidet der Kunde selbst. Zur Zielgruppe gehört daher grundsätzlich jeder, der sich, seine Familie oder sein Unternehmen gegen die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit absichern will. Unternehmer können so z.B. Dread-Disease-Produkte einsetzen, um den längerfristigen Ausfall von Spezialisten, Führungspersonen oder anderen Schlüsselfiguren abzufedern. Dabei sollte man eine Dread-Disease-Versicherung aber nicht als Ersatz für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ansehen. Während der Sinn einer BU- und EU-Versicherung ist, langfristig den Ertragsausfall bei einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit auszugleichen und somit den Lebensstandard des Versicherungsnehmers zu sichern, zielt die Leistung der Dread-Disease-Police darauf, einen erhöhten Kapitalbedarf nach Eintritt einer schweren Krankheit zu decken. Es gibt am Markt derzeot rund 70 verschiedene Leistungsauslöser.

Basis-Rente für Selbstständige

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige / Rürup-Rente bietet sinnvolle Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.

Viele Selbständige betreiben viel zu wenig finanzielle Vorsorge. So hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Regelungen für eine neue Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen festgehalten, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Die Basis-Rente (bekannt auch als Rürup-Rente) kann finanzielle Sicherheit bringen.

Bezieher der Basisrente, die vor dem Jahr 2040 in Ruhestand gehen, müssen nur einen Teil ihrer Basisrente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. In diesem Jahr liegt die Quote bei 78 %. Diese steigt dann in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte an, sodass die Rente im Jahr 2040 vollumfänglich versteuert werden muss. Auf der anderen Seite steigt der Steuervorteil auf der Beitragsseite ebenfalls jährlich um zwei Prozentpunkte. Aktuell können Beiträge zur Basisrente in Höhe von 86 % des Höchstbetrages von 23.172 Euro (47.424 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Durch die sogenannte „Rürup-Treppe“ steigt diese steuerliche Wirksamkeit jedes Jahr an, bis im Jahr 2025 100 % erreicht werden. Mit einer Fondspolice können die Steuervorteile zusätzlich mit höheren Renditechancen kombiniert werden.

Riester lohnt sich doch !

Bsp: Teilzeitbeschäftigte(r): 30 Jahre alt, ein Kind, Jahreseinkommen 21.600 Euro. Sie/Er spart im Riester-Vertrag 864 Euro ein. Durch die Zulage müssen von den 864 Euro nur 389 Euro selber getragen werden. Das ist eine Förderquote von 55 %. Allein durch die Förderquote wird eine hohe Rendite erzielt. Insofern ist es völlig schleierhaft, wie jemand zu der Annahme kommt, Riester lohne sich nicht. Die Bandbreite der Förderquoten geht von knapp 30 bis ca. 90 %. Voraussetzung ist nur, dass der Förderantrag ordnungsgemäß verbucht wurde. Allein mit der Förderung kann als Ergebnis festgehalten werden, dass die Aussage „Riester rechnet sich nicht“ überhaupt nicht stimmt. Leider ist das Erhebungsverfahren der Zulagen immer noch sehr komplex, und überfordert viele Riester-Sparer. Hier wäre eine Vereinfachung sinnvoll. Insofern sind hier politische Maßnahmen zwingend umzusetzen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Rückwirkende Berichtigung der Beiträge

Zum 1.1.2018 haben sich die Regelungen zur Beitragsfestsetzung in der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder, die Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, geändert. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides wird die Beitragsberechnung für die Vergangenheit korrigiert.

Beitragshöhe der freiwillig Versicherten orientiert sich an der Höhe ihrer Einnahmen. Dazu gehören u. a. die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (Arbeitseinkommen) und aus Vermietung und Verpachtung. Bei diesen Einnahmen ergibt sich die tatsächliche Höhe der Einkünfte erst zeitversetzt durch den Einkommensteuerbescheid. Bisher wirken sich Differenzen zwischen der Berechnungsgrundlage der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und den tatsächlichen Einkünften nur zukunftsbezogen auf die Beitragsberechnung aus.

Cyberversicherung

Viele Unternehmen werden bei Cyber-Angriffen zufällig ausgewählt, und es kann jedes Unternehmen treffen, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum DAX-Unternehmen. Eine Cyber-Versicherung alleine wird einen Schaden nicht verhindern, die finanziellen Folgen können damit aber überschaubarer werden.

Datensicherheit: Welche Standards sind für Unternehmen zu empfehlen. Die Datensicherung sollte mindestens alle zwei bis drei Tage erfolgen, eine Lagerung der Datensicherung auch außerhalb des Unternehmens, Einbringen und regelmäßiges Update von Firewall und Antivirenprogramm sowie ein regelmäßiges Update des Betriebssystems sollte schon bei einem Kleinunternehmen Standard sein. .

Die Cyberversicherung schütz nicht vor dem Cyber-Angriff, jeder Unternehmer sollte sich jedoch über die weitreichenden finanziellen Folgen bewusst sein.

  • Wie gehen Cyber-Kriminelle vor?
  • Was passiert, wenn Daten gestohlen werden (Auswirkungen der DSGVO)?
  • Was gilt es bei einer Cloudnutzung zu beachten?
  • Wie wird eine Versicherungssumme ermittelt?
  • Welche Gefahren gibt es für Unternehmen?

Eine der wesentlichen Leistungen einer Cyberversicherung sind Assistance-Leistungen, die im Schadensfall über die reine Geldzahlung hinaus versichert sind. Viele solcher Assistance-Leistungen kann der „normale“ IT-Dienstleister vor Ort in der Regel nicht gewährleisten. Häufige arbeiten Versicherer deshalb mit international tätigen Unternehmen zusammen, die innerhalb kürzester Zeit beim betroffenen Unternehmen vor Ort eine Lösung suchen.

Stärkung der Betriebsrente – Ausweitung der steuerlichen Förderung

Unabhängig von der Größe profitieren alle Betriebe seit diesem Jahr von höheren Freibeträgen bei der Altersversorgung ihrer Mitarbeiter. Der „steuerliche Dotierungsrahmen“ steigt durch die Reform auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.

Das bedeutet: 2018 können Unternehmer 6240 Euro steuerfrei zur Betriebsrente dazugeben. Die Hälfte des Betrags ist zusätzlich auch von Sozialabgaben befreit. Durch den größeren Steuervorteil (rund 1400 Euro mehr als 2017) können viele Betriebe einen höheren Arbeitgeberzuschuss zur bAV zahlen – ohne dafür viel mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Zuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht ab 2019

Die Firma spart bereits, wenn nur der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt. Weil die Entgeltumwandlung direkt vom Brutto abgezogen wird, sinken die Sozialabgaben für beide Seiten. Ab 2019 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, diese Ersparnis weiterzureichen. Der Zuschuss zur Betriebsrente des Mitarbeiters muss dann bei mindestens 15 Prozent liegen.

Betroffen sind alle Verträge aus den Bereichen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Unterm Strich entstehen Firmen dabei keine zusätzlichen Kosten. Die Pflichtzulage gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Verträge – bei Altverträgen greift sie erst ab 2022.

Betriebliche Altersversorgung: Startschuss Sonderförderung Geringverdiener

Es geht los: Geringverdiener profitieren vom neuen Arbeitgeberzuschuss. Seit Anfang des Jahres werden Arbeitgeber mit einem staatlichen Zuschuss von 30 % motiviert, für ihre Mitarbeiter mit einem Einkommen von weniger als 2.200 EUR im Monat eine Betriebsrente einzurichten.

Gutes Jahr für Indexpolicen

Indexbewegungen kann man nicht vorhersehen und damit ist die Rendite, die nach Ablauf des jeweiligen Indexjahres der Indexpolice zugeteilt wird, ungewiss. Nach einer Nullrunde in 2015 wurden Top-Renditen in 2016 und 2017 erzielt. Die Indexrenditen konnten in fast allen Startmonaten mit starker Performance überzeugen – teilweise sogar mit Renditen nach Cap und Partizipationsquote von über 10 Prozent. Nur Beginne im März 2017 hatten ein Tief zu überbrücken. Schwankungen in den Renditen sind bei Indexpolicen durchaus natürlich und nicht als gleichmäßige geglättete Überschussbeteiligung, wie bei reinen Klassik-Tarifen, zu verstehen. Dafür darf der Kunde aber über mehrere Jahre durchaus deutlich bessere Renditen erwarten.

Berufsunfähigkeit: Vorteil AU-Klausel

Arbeitsunfähigkeits-Klausel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wenn Versicherte länger krankgeschrieben sind, aber noch nicht als berufsunfähig gelten, kann sie das in finanzielle Nöte stürzen. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Risiko überbrücken, bedarf aber den Blick fürs Detail. Als Nachweis, dass man berufsunfähig ist, genügt eine einfache Krankschreibung: Der gelbe Schein. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel – kurz AU-Klausel – kann sich als Segen für BU-Versicherte erweisen. Der größte Vorteil einer AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte in den meisten Fällen der vereinfachte Zugang zur Leistung sein.

Normalerweise muss der Versicherte dem BU-Versicherer glaubhaft machen, dass er seine berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann – nur dann hat er Anspruch auf die vereinbarte Rente. So verlangt es das Gesetz. Ist im BU-Vertrag allerdings besagte AU-Klausel eingeschlossen, so reicht es, eine Krankschreibung für mindestens sechs Monate am Stück einzureichen. Das ist vor allem relevant bei Krebs, Depressionen oder komplizierten Brüchen, die eine lange Reha-Pause erfordern. Während die Berufsunfähigkeit einen fortdauernden Zustand beschreibt, geht es bei der Arbeitsunfähigkeit nur um eine vorübergehende Einschränkung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit. Kurzum: Nur weil jemand arbeitsunfähig ist, ist er noch lange nicht berufsunfähig.

Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige geplant

Geeinigt haben sich die Koalitionsverhandler nach Angaben der FAZ auf eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Denen werde es überlassen, ob sie über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder über eine private Lösung vorsorgen wollten.

Zukunft der Lebensversicherung – Weniger Panikmache und mehr Fakten

ARD-Moderator Frank Plasberg widmet seine Talk-Sendung „Hart aber fair“ der Zukunft der privaten Altersvorsorge. Aufhänger ist ein Buch des ehemaligen Versicherungsmanagers Sven Enger mit steilen Thesen. Mit dabei: Das Mitglied der GDV-Geschäftsführung, Peter Schwark. Sein Plädoyer: Weniger Panikmache und mehr Fakten.

„Herr Enger möchte ein Buch verkaufen“, sagte das Mitglied der GDV-Geschäftsführung, Peter Schwark. „Werbung zu machen ist legitim, nicht aber das bewusste Schüren vollkommen unbegründeter Ängste.“ Schwark vermisst klare Argumente, die die Thesen von Herrn Enger belegen: „Bei genauer Lektüre des Buches ‚Arm, alt und abgezockt‘ finden sich an den entscheidenden Stellen wenig belegbare Fakten, dafür aber viele inhaltliche Fehler.“

Aussage Enger: „Mit ihren Anlagen erzielen die Unternehmen eine Rendite, die noch unter der liegt, die sie ihren Kunden auszahlen müssen.“ (S. 13)

Falsch. Richtig ist:

Die laufenden Kapitalerträge der Lebensversicherer lagen im Jahr 2016 bei durchschnittlich 3,35 Prozent.

Wegen der bereits in der Vergangenheit zurück gestellten Zinsreserven (die sogenannte Zinszusatzreserve, die Ende 2017 rund. 65 Mrd. Euro betrug) liegt die für die Kundenverträge aufzubringende Garantieverzinsung nur noch bei 2,1 Prozent.

Da Versicherer auch die Kapitalpuffer verzinslich anlegen, benötigen sie lediglich eine Anlagerendite von 1,9 Prozent, um die garantierten Kundenansprüche zu erfüllen.

Selbst in der Neuanlage ist diese Rendite derzeit zu erwirtschaften, trotz des niedrigen Zinsniveaus.

>> zur Vita

Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung:

„Das System der Lebensversicherung beruht auf Kapitaldeckung. Die Leistungen werden planmäßig aufgebaut und bei Vertragsende unabhängig von der Zahl der Beitragszahler aus den vorhandenen Kapitalanlagen gedeckt.“

Aussage Enger: „In den kommenden Jahren stehen Millionen Verträge der Babyboomer zur Auszahlung an. Eine große Zahl steht dann vor der Auszahlung, ohne dass entsprechend viele Neubeitragszahler dazu kommen. Die Lebensversicherer sitzen selbst in der Demografiefalle.“ (S. 14)

Falsch. Richtig ist:

Demografieabhängig ist nur die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das System der Lebensversicherung beruht dagegen auf Kapitaldeckung. Die Leistungen werden planmäßig aufgebaut und bei Vertragsende unabhängig von der Zahl der Beitragszahler aus den vorhandenen Kapitalanlagen gedeckt.

Verpflichtungen von 953 Milliarden Euro standen Ende des Jahres 2016 Kapitalanlagen in Höhe von 987 Mrd. Euro gegenüber.

WEITERE STANDPUNKTE ZUR SENDUNG „HART ABER FAIR“ VOM 22. JANUAR 2018

Die wichtigsten Antworten zum so genannten „Run-off“

Altersvorsorge und Niedrigzins: Positionen der Versicherungswirtschaft

Riester-Zulage erreicht Geringverdiener

Aussage Enger: „Die Lebensversicherer waren bereits einmal in Liquiditätsnöten, weil viele der massenhaften Vertragsabschlüsse aus dem Jahre 2004 im Jahr 2016 fällig wurden…“ (S. 13).

Falsch. Richtig ist:

Im Jahr 2016 standen Leistungsauszahlungen von 88,9 Mrd. Euro (entspricht einem Plus von 7,1 Prozent gegenüber 2015) Beitragseinnahmen von 90,8 Mrd. Euro gegenüber. Dazu kamen ca. 30 Mrd. Euro Einnahmen aus laufenden Kapitalerträgen sowie planmäßig auslaufende Wertpapiere in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe.

Statt der behaupteten Liquiditätsengpässe hatten Lebensversicherer 2016 einen Liquiditätsüberschuss und mussten per Saldo zusätzliche 35 Mrd. Euro am Kapitalmarkt investieren. Brutto einschließlich auslaufender Wertpapiere und Veräußerungen betrug die Neuanlage sogar 170 Mrd. Euro.

Studie: Direkt-Baufinanzierer 2017 Guter Service, Konditionen nicht durchweg überzeugend (11.08.2017)

Vor der Anschaffung einer Immobilie steht die Frage nach der Finanzierung. Und der Verbraucher hat die Qual der Wahl – auch Direktbanken und Vermittler buhlen um angehende Eigenheimbesitzer. Trotz der Niedrigzinsphase unterscheiden sich die Angebote und Leistungen deutlich – nicht nur beim Effektivzinssatz. Das zeigt die Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, welches 16 Direkt-Baufinanzierer getestet hat.

Zinstief hält weiter an

Die Branche der Direkt-Baufinanzierer erzielt in puncto Service und Konditionen insgesamt ein gutes Ergebnis. Auffallend groß sind allerdings die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen – die Leistungen reichen von „sehr gut“ bis ausreichend“. Die gute Nachricht für Verbraucher: In sechs der sieben untersuchten Szenarien sind die Zinssätze aktuell noch niedriger als im Vorjahr. Doch ein Vergleich lohnt: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegt die Differenz bei mindestens 0,30 (Forwardfinanzierung, 10 Jahre Laufzeit) bis hin zu und 0,81 Prozentpunkten (Sofortfinanzierung, 5 Jahre Laufzeit).

Die Kreditausstattung ist in puncto Flexibilität teilweise eingeschränkt. Kundenfreundliche Bedingungen wie optionale Sondertilgungen oder kostenfreie Tilgungsänderungen werden nicht in allen Fällen eingeräumt. Interessant für Darlehensnehmer: Eine Forwardfinanzierung ist bei fast allen Anbietern sehr weit im Voraus möglich – meist schon zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren vor Ablauf des bestehenden Kredits.

Beratungen teils zu oberflächlich

Die Direkt-Baufinanzierer bieten einen guten Service. Am Telefon und per E-Mail beraten die Mitarbeiter freundlich und meist fachkundig. Positiv sind auch die kurzen Wartezeiten an den Hotlines. Auffällig aber am Telefon: Einige Berater wollten zunächst nur Daten des Interessenten aufnehmen und das Anliegen erst in einem weiteren Gespräch klären. Ein Schwachpunkt ist so die mangelnde Vollständigkeit der Beratung; auch fallen die Auskünfte am Telefon und E-Mail nicht immer individuell aus. Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität: „Deutlich verbessert hat sich der Service im Internet – die untersuchten Online-Auftritte der Direkt-Baufinanzierer schneiden insgesamt gut ab und überzeugen insbesondere mit Bedienungsfreundlichkeit und Transparenz.“

Die besten Direkt-Baufinanzierer

Interhyp geht mit dem Qualitätsurteil „sehr gut“ als Testsieger aus der Studie hervor. Der Vermittler bietet den insgesamt besten Service. Am Telefon und per E-Mail beweisen die Mitarbeiter die höchste Kompetenz: Die Antworten sind individuell und sehr verständlich. Auch die Wartezeiten fallen kurz aus. Der Internetauftritt punktet mit Bedienungsfreundlichkeit und zahlreichen Tools zur Baufinanzierung. Bei den Konditionen ist das Volltilgungsangebot mit am attraktivsten; bei der Sofortfinanzierung bietet Interhyp bei allen drei untersuchten Laufzeiten mit den günstigsten Zins.

Rang zwei belegt 1822direkt (Qualitätsurteil: „sehr gut“). Der Anbieter überzeugt sowohl beim Service als auch den Konditionen. E-Mails werden schnell, individuell und umfassend beantwortet und am Telefon profilieren sich die Mitarbeiter mit Freundlichkeit und Kompetenz. 1822direkt bietet zudem mit die niedrigsten Effektivzinssätze für Sofortfinanzierungen und Volltilgung. Auch flexible Elemente, wie kostenfreie Tilgungsaussetzungen, sind in den Kreditprodukten enthalten.

Auf Platz drei positioniert sich die Volkswagen Bank, ebenfalls mit einem sehr guten Gesamtergebnis. Im Service punktet insbesondere die E-Mail-Bearbeitung mit Schnelligkeit und Kompetenz. In den Produktkategorien Sofortfinanzierungen und Volltilgung bietet das Finanzinstitut mit die niedrigsten Effektivzinsen; eine Forwardfinanzierung ist 66 Monate im Voraus und schon ab einer Kreditsumme von 10.000 Euro möglich.

Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete den Service und die Konditionen von neun Online-Vermittlern von Baufinanzierungskrediten sowie von sieben Direktbanken. Der Service der Unternehmen wurde anhand von je zehn verdeckten Telefon- und E-Mail-Tests, zehn Prüfungen der Internetauftritte durch geschulte Testnutzer sowie einer detaillierten Inhaltsanalyse der Website ermittelt. Im Fokus standen hier unter anderem der Informationswert und die Bedienungsfreundlichkeit. Insgesamt flossen 486 Servicekontakte mit den Anbietern in die Untersuchung ein. Zudem erfolgte im Untersuchungsbereich Konditionen eine vergleichende Bewertung der Effektivzinssätze und Leistungen in den Produktkategorien Sofortfinanzierung, Forward Finanzierung und Volltilgerdarlehen auf der Basis offizieller Unternehmensangaben (Datenstand: 12. Mai 2017).

Was tun an heißen Sommertagen? (10.08.2017)

Heiße Sommertage sind für pflegebedürftige Menschen häufig anstrengend. Hitze belastet den Kreislauf und stört die natürliche Temperaturregulierung. An heißen Tagen ist es besonders wichtig, ausreichend zu trinken. Denn Flüssigkeitsmangel führt häufig zur sogenannten Hitzeerschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag. Dieses Risiko haben vor allem alleinlebende Pflegebedürftige, da Unterstützung – wie regelmäßiges Anreichen von Getränken – fehlt. In solchen Fällen ist es dann besonders wichtig, dass sich Nachbarn oder Angehörige kümmern. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zehn wichtige Tipps zusammengestellt, um alte und pflegebedürftige Menschen vor Hitzegefahren zu schützen:

In der Regel sollte ein älterer Mensch täglich etwa 1,5 bis 2 Liter trinken. Bei bestimmten Erkrankungen (z. B. bei Herz- und Nierenerkrankungen) können andere, ärztlich verordnete Trinkmengen erforderlich sein. Sprechen Sie dazu mit dem Arzt. Führen Sie ein Trinkprotokoll, damit die aufgenommene Flüssigkeitsmenge kontrolliert werden kann.

Durch starkes Schwitzen steigt der Flüssigkeitsbedarf des Körpers. Oft haben alte Menschen kaum Durst. Deshalb ist es wichtig, immer wieder an das regelmäßige Trinken zu erinnern. Stündlich sollten ein bis zwei Gläser Flüssigkeit zur Verfügung stehen bzw. angeboten werden – je nachdem, welche Flüssigkeitsmenge der Arzt pro Tag verordnet hat.

Einige Medikamente beeinflussen den Wasserhaushalt oder die Anpassungsfähigkeit des Körpers bei Hitze und erhöhen das Risiko einer Hitzeerschöpfung und eines Hitzschlags. Zu den Medikamenten, die den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen, gehören unter anderem Entwässerungstabletten, Beruhigungstabletten und bestimmte Herzmedikamente. Fragen Sie den Hausarzt, ob die Medikamentendosis oder der Verabreichungszeitpunkt angepasst werden sollten.

Die Ernährung sollte an die hohen Temperaturen angepasst werden. Beispielsweise bieten sich Wassermelonen, Apfelmus, Joghurt, Buttermilch und andere flüssigkeitsreiche, erfrischende und wenig gesüßte Speisen an. Als Hauptspeise sind leichte Gerichte wie Gemüse oder Fisch sinnvoll.

Räume sollten ausreichend belüftet oder gekühlt werden. Vermeiden Sie aber Zugluft. Es kann hilfreich sein, die Räume tagsüber mit Rolläden oder Vorhängen abzudunkeln.

Gegen Schwitzen können Sie luftdurchlässige Kleidung, leichte Bettwäsche, ein Laken als Zudecke und so wenige Kissen wie möglich verwenden. Das Kopfkissen sollte mit einem schweißsaugenden Frotteehandtuch bedeckt und häufig gewechselt werden.

Kalte Fußbäder oder kühle Kompressen auf der Stirn können gegen Überhitzung helfen. Auch Abreibungen mit einem lauwarmen oder leicht kühlen Waschlappen bieten sich an.

Bei großer Hitze sollte die Körpertemperatur des pflegebedürftigen Menschen mehrmals täglich kontrolliert werden. Bei Fieber muss die Flüssigkeitszufuhr erhöht werden: z. B. täglich mindestens 500 ml, wenn die Körpertemperatur von 37 auf 38 Grad steigt.

Sind Lippen und Mundschleimhaut trocken und kann der Pflegebedürftige kaum trinken, sollten sie regelmäßig mit einem feuchten Waschlappen befeuchtet werden. Angehörige sollten sich dann aber auch die korrekte Mundpflege von einer ausgebildeten Pflegekraft zeigen lassen.

Symptome wie Kreislaufschwäche, Benommenheit, Erbrechen, Unruhe oder Verwirrtheit können auf eine Überhitzung und erheblichen Flüssigkeitsmangel hinweisen. Verständigen Sie dann umgehend den Haus- oder ein Notarzt! Verständigen Sie den Arzt auch dann, wenn die Person kaum oder keine Flüssigkeit zu sich nimmt. Es kann sein, dass der Arzt eine Infusion zur Flüssigkeitsregulierung anlegt.

Geschäftsklima im Mittelstand: Die Stimmungsparty geht weiter (09.08.2017)

Der Stimmungsaufschwung in den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland kennt zurzeit scheinbar keine Grenzen, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt. Ihr Geschäftsklima steigt im Juli um weitere 1,1 Zähler auf jetzt 29,2 Saldenpunkte. Verantwortlich für dieses neuerliche Allzeithoch – das dritte in nur vier Monaten – ist der nochmals optimistischere Blick des Mittelstands in die Zukunft. Die Geschäftserwartungen verbessern sich um 1,9 Zähler auf 16,6 Saldenpunkte. Die Urteile zur aktuellen Geschäftslage verharren demgegenüber auf dem Rekordniveau von 41,9 Saldenpunkten, nachdem sie im Vormonat einen Riesensprung nach oben gemacht hatten.

Auch die Großunternehmen feiern die Stimmungsparty im Juli kräftig mit. Ihr Geschäftsklima legt um 2,5 Zähler auf 27,0 Saldenpunkte zu. Beide Komponenten des Klimaindikators tragen zum Anstieg bei: Während die Geschäftserwartungen vergleichsweise moderat anziehen (+1,0 Zähler auf 12,0 Saldenpunkte), beurteilen die großen Firmen ihre aktuelle Geschäftslage erheblich besser als im Vormonat (+4,3 Zähler auf 42,7 Saldenpunkte).

Ihre ökonomische Basis hat die ausgezeichnete Stimmung der Firmen praktisch aller Branchen und Größenklassen in der Tatsache, dass – neben der schon lange verlässlich guten Binnennachfrage – seit einigen Monaten auch die Auslandsnachfrage merklich anzieht und sich das Fundament des deutschen Aufschwungs damit verbreitert. Die Belebung der Weltkonjunktur wird besonders in der international sehr aktiven Großindustrie spürbar, deren Geschäftsklima aktuell den höchsten Stand seit Februar 2011 erzielt. Aber auch in der mittelständischen Industrie, die viele global bedeutende „Hidden Champions“ in ihren Reihen hat, zeigt der Stimmungstrend weiter klar nach oben (+1,8 Zähler auf 27,9 Saldenpunkte). Die eher binnenorientiert ausgerichteten Branchen müssen sich dahinter nicht verstecken: Die Baufirmen beider Größenklassen schwingen sich im Juli zu neuen Klimarekorden auf, Groß- und Einzelhandel präsentieren sich ebenfalls in bester Laune. Zugleich signalisieren die weiterhin sehr expansiven Beschäftigungspläne der Firmen, dass der Arbeitsmarkt als zentraler Treiber des Konsums unverändert Kraft hat.

Bauland im Rheinland zwei Drittel teurer als in Westfalen (08.08.2017)

Wohnimmobilien sind im Rheinland weiter deutlich teurer als in Westfalen. Besonders groß ist das Preisgefälle beim Bauland: Während Westfalen einen erschlossenen Quadratmeter im Schnitt für 147 Euro bekommen, müssen Rheinländer 237 Euro und damit fast zwei Drittel mehr zahlen. Das Ruhrgebiet wurde dabei jeweils herausgerechnet.

Deutlich ist der Unterschied auch bei den Gebrauchtimmobilien, wie eine Auswertung der LBS-Preiserhebung „Markt für Wohnimmobilien 2017“ zeigt. Ein 100-Quadratmeter-Reihenhaus aus zweiter Hand kostet in Westfalen 149.000 Euro, im Rheinland sind es 216.000 Euro und damit 45 Prozent mehr.

Bei den neuen Reihenhäusern ist der Unterschied mit 28 Prozent nicht ganz so ausgeprägt: 208.000 bzw. 266.000 Euro lauten hier die Werte im Norden bzw. Süden NRWs.

Dichter beieinander liegen die Preise bei den Eigentumswohnungen. Gebraucht kostet eine westfälische Wohnung 1.250 Euro pro Quadratmeter, das rheinische Pendant ist mit 1.500 Euro ein Fünftel teurer. Neu liegt der Unterschied sogar nur bei 13 Prozent: 2.280 Euro zahlen die Westfalen, 2.580 Euro die Rheinländer.

Ölpreis gestiegen – Spritpreise ziehen nach (07.08.2017)

Gegenüber der Vorwoche sind die Spritpreise an den deutschen Tankstellen gestiegen. Laut ADAC kostet ein Liter Super E10 durchschnittlich 1,319 Euro und damit 0,8 Cent mehr als in der Vorwoche. Für einen Liter Diesel müssen Autofahrer 1,127 Euro bezahlen: im Vergleich zur Vorwoche ein Anstieg von 1,3 Cent.

Die gestiegenen Rohöl-Notierungen sind für die aktuell gestiegenen Kraftstoffpreise verantwortlich. Um mehr als einen Dollar kletterte das Barrel im Vergleich zur Vorwoche und liegt damit bei etwas über 51 Dollar.

Der ADAC rät, vor dem Tanken die Preise zu vergleichen und den günstigsten Anbieter anzusteuern. Auch auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an: Wer abends tankt, spart meist einige Euros. Nachts und frühmorgens ist Tanken hingegen am teuersten. Weitere Informationen, auch über die Spritpreise im Ausland, gibt es unter www.adac.de/tanken. Auskunft über die Spritpreise an den deutschen Tankstellen bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“.

Kontaktieren Sie DIEHL Versicherungsmakler

Ihre Fragen und Anliegen sind uns wichtig. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Sicherheit.

Kontakt aufnehmen