Umfassende Leistungen sind kein Luxus

Das Risiko ist hoch und wird nur allzu oft unterschätzt. Den Statistikern der öffentlichen Rentenversicherer zufolge geht rund ein Viertel aller Beschäftigten vorzeitig in den Ruhestand, wenn nach einer Krankheit oder einem Unfall die Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist. Mit staatlicher Rente kann jedoch nur rechnen, wer bereits fünf Jahre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat.

Hätten Sie gedacht, daß eine Berufsunfähigkeit in 97 % aller Fälle auf eine Krankheit zurückzuführen ist ? Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Rheuma- und Gelenkerkrankungen stehen dabei an vorderster Stelle. Unfälle dagegen sind nur bei 3 % der Fälle Ursache für den Verlust der Arbeitskraft.

Pro Jahr werden über 250.000 Männer und Frauen berufs- oder erwerbsunfähig. Die gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit beträgt dabei nur maximal 30-40 % des letzten Brutto-Einkommens.

Die Richtlinien der Versicherungsgesellschaften für die private Berufsunfähigkeitsversicherung sind ein wahrer „Dschungel“.

Wir wählen für Ihre persönliche „Risikogruppe“ den richtigen Versicherer aus. Hierbei achten wir vordergründig auf die Qualität des Angebotes.

Diese Extras trennen z.B. gute und schlechte Tarife:

Kein abstrakter Verweis: Nur noch sehr schwache Tarife beinhalten einen abstrakten Verweis, also das Recht der Versicherung, dem Arbeitnehmer in einen anderen Beruf zuzumuten als seinen letzten – und sich so vor der Zahlung zu drücken. Ein moderner, guter Tarif sollte diese Einschränkung nicht haben.

Dauer der Berufsunfähigkeit: Die meisten Versicherer zahlen nur, wenn der Kunde seinen Beruf „auf Dauer“ nicht ausüben kann. Was das heißt, variiert je nach Anbieter zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Das Problem: Viele Ärzte trauen sich eine Aussage über den Gesundheitszustand in ferner Zukunft nicht zu. Das heißt, man bekommt keine Bestätigung über die Berufsunfähigkeit – und die Kasse muss nicht oder erst später zahlen. Deswegen raten wir zu Tarifen, bei denen „auf Dauer“ sechs Monate bedeutet.

Arbeitsunfähigkeit: Hervorzuheben sind diejenigen Versicherer, die bereits eine BU-Leistung erbringen, wenn „nur“ bereits eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt nachgewiesen wurde. Wird also dieser Zeitraum überschritten, so gilt zunächst die Annahme einer Berufsunfähigkeit und führt zu einer vereinfachten Leistungsprüfung

Infektionsklausel: Berufsgruppen, in denen eine Infektionskrankheit ein Ausschlusskriterium sein kann, wie Köchinnen oder Kindergärtner, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, die eine Infektionsklausel beinhaltet – also auch dann zahlt, wenn die Krankheit eher ein Berufsverbot bedeutet als eine Berufsunfähigkeit.

Dauerhafter Auslandsaufenthalt: Die Versicherung kann im Krankheitsfall verlangen, dass der Kunde sich regelmäßig in Deutschland bei einem Arzt durchchecken lässt – und macht Globetrottern damit einen Strich durch die Rechnung. Wer heute schon weiß, dass es ihn ins Ausland zieht, sollte darauf achten, dass die Versicherung auch Befunde von ausländischen Ärzten akzeptiert.

Auszeit erlaubt: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung akzeptiert selbst dann den letzten Job als Maßstab der Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsfall während einer beruflichen Auszeit eintritt. So ist man auch in der Elternzeit oder im Sabbatical versichert.

Stundungsregel: Die Stundungsregel greift, wenn man schon berufsunfähig ist, die Versicherung aber noch nicht zahlt. Sie lässt den Kunden seine Beiträge aufschieben, bis die Entscheidung gefallen ist. Eigentlich müssen Kunden ihre Beiträge in diesem Fall weiter begleichen, sonst riskieren sie die Kündigung.

Weitere wichtige Bestandteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auch sein:

Verweisungsverzicht ( sowohl die abstrakte als auch die konkretisierte Verweisung )

Meldung bei Berufswechsel nicht erforderlich

Weltweiter Versicherungsschutz

Verzicht auf §§ 41 VVG und § 172

Keine Vertragsärzte

Besondere Berufsklauseln

Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständigen Vertrag abschließen oder in Form einer Zusatzversicherung mit einer Lebens- / Renten- oder Risikolebensversicherung kombinieren.

Es gibt zur Zeit jede Menge Anbieter, die Ihnen ihren Versicherungsschutz anbieten. Sie brauchen einen Berater, der sich in der Tarifvielfalt der Versicherer auskennt und Ihnen kompetent und zuverlässig auf Ihre ganz speziellen Fragen antworten kann.

Wir beraten Sie gern. Selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

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